Kleinstrukturen

Quelle: Chr. Saure
Quelle: Chr. Saure

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung der Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat. Kleinstrukturen in der Landschaft sind Hecken, Streuobstwiesen, Kleingehölze, nicht genutztes Grünland, Gewässerrandstreifen etc., die regional sehr unterschiedlich sein können. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und sind für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung.

Pflanzenschutzmittel sollen so wenig wie möglich in den Naturhaushalt eingreifen, d.h. es sollen über die zu bekämpfenden Schädlinge und Krankheiten hinaus keine anderen Tiere und Pflanzen und Mikroorganismen geschädigt werden. Man spricht von Nichtzielorganismen. Betroffene Nichtzielorganismen können sich jedoch nach der Behandlung eines Feldes erholen, allerdings nicht einzelne Insekten, sondern nur ihr Auftreten insgesamt, ihre Population. Eine Wiedererholung hängt vor allem von den Strukturen am Feldrand ab, von denen die Tiere wieder einwandern, nämlich von den Hecken, Streuobstwiesen usw. Um diese Saumbiotope zu schützen, wird  die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt. In Anwendungsbestimmungen wird beispielsweise festgelegt, eine bestimmte abdriftmindernde Technik anzuwenden oder einen Mindestabstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten. 

Eine der wesentlichen Aufgaben der am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden liegt darin, einen sachgerechten Pflanzenschutz zu verwirklichen, der im Einklang mit Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz steht. Um Widersprüche zwischen Anwendungsbestimmungen und Natur- und Landschaftsschutz zu vermeiden, wurden für solche Regionen Ausnahmeregelungen geschaffen, die mit Saumstrukturen gut ausgestattet sind. Diese Ausnahmeregelungen sollen die Neuanlage und Vernetzung bestimmter Biotope und ökologischer Ausgleichsflächen durch den Landwirt fördern.

Kartenanwendung Kleinstrukturen

Die Risikominderung zum Schutz des Naturhaushaltes beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann neben der Einhaltung von Mindestabständen oder der Vewendung abdriftmindernder pflanzenschutztechnik auch die Nutzung des Erholungspotenzials von terrestrischen Biozönosen beinhalten. Voraussetzung für solche Widererholungsmechanismen ist die Ausstattung der Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil naturbtonter Biotope. Eine erste Methode, um auf der Basis digitaler Karten den Ausstattungsgrad einer Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten zu bestimmen, wurde von Gutsche u. Enzian (2002) beschrieben. Auf Grund von vielen Anregungen und Hinweisen wurde diese Methode zur Ermittlung der Kleinstrukturen überarbeitet und von der Naturraumbasis auf die kleinräumige Gemeindebasis umgestellt. Basis stellt dabei die digitalen Karten aus dem Amtlichen Topographischen Informationssystem (ATKIS) und dem Gemeindeverzeichnis von 2000 dar.

Methode:

1.) Ermittlung der Ausstattung einer Agrarlandschaft mit naturbentonten Kleinstrukturen (errechneter Ist-Wert).

2) Bestimmung der Mindestausstattung eines Naturraumes mit naturbetonten Biotopen (errechneter Soll-Wert)

Der Vergleich der errechneten Biotopindexes mit der Mindestausstattung gibt Auskunft über die Erfüllung der Mindestausstattung.