Staatlich anerkannte Belegstellen

Im Land Brandenburg gibt es zurzeit 7 staatlich anerkannte Belegstellen entsprechend der Verordnung über die Anerkennung von Bienenbelegstellen (BienBelV) vom 29. Januar 1998. Die Schutzbereiche dieser sind bei der Bienenhaltung zu berücksichtigen: In einem Umkreis von 10 km um die Belegstellen dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August nur Bienenvölker der entsprechend Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle gehalten werden. Ausgenommen davon sind nur die Drohnenvölker der Belegstelle selbst (Schutz der staatlich anerkannten Bienenbelegstellen).

Hinweis zur Bienenwanderung im Land Brandenburg
Bitte das Merkblatt zur Wanderordnung im Land Brandenburg (www.mlul.brandenburg.de) und Wanderordnung des LVBI (www.imker-brandenburgs.de) beachten.
Stand März 2014

Auszug aus Merkblatt
"Die zeitweilige Aufstellung von Bienenvölkern im Schutzbereich der staatlich anerkannten Belegstellen muss in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August von der zuständigen Kreisordnungsbehörde genehmigt sein. Diese Genehmigung wird gemäß BbgBienG § 3 Abs. 2 nur erteilt, wenn die Bienen der Zuchtrichtung der jeweiligen Belegstelle entsprechen Ordnungswidrigkeiten können durch die zuständige Kreisordnungsbehörde geahndet werden.“

Themenkarte Belegstellen

Diese Karte zeigt die Verteilung der Belegstellen in Brandenburg. Bis auf eine  sind alle staatlich anerkannt. Die räumliche Zuordnung erfolgt über die Adresse plus einem 10 km Schutzbereich. Sie haben die Möglichkeit diese Karte auch mit anderen Informationen zu kombinieren.

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg; Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Stand: Juli 2015
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