Amerikanische Faulbrut – Sperrbezirke

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche im Bienenvolk, deren Behandlung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt. Nach Feststellung des Ausbruchs der Krankheit durch den zuständigen Amtsveterinär wird um den befallenen Bienenstand herum einen Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer Umkreis eingerichtet.

Weitere sich im Sperrbezirk befindliche Bienenvölker müssen untersucht werden und dürfen ihren Standort nicht verlassen. Eine Wanderung von Bienenvölkern aus dem Sperrbezirk heraus oder herein ist nicht zulässig.

Um genauere Informationen zur Lage des Sperrbezirks und notwendigen Maßnahmen zu bekommen, bitte den zuständigen Amtsveterinär kontaktieren.

Themenkarte Faulbrutgebiete

Die Karte zeigt die Verbreitung der Faulbrutgebiete. Die Daten stammen vom TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts und  Auszügen aus den Amtsblättern in Brandenburg mit dem Stichtag 04.08.2017.
Bitte beachten: Die Darstellung der Sperrflächen bezieht sich auf die dort genannten Gemeinden und stellt nicht das eigendliche Sperrgebiet dar. Für die genaue Lage ist die jeweilige amtliche Bekanntmachung heranzuziehen.

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