Karte Naturschutzgebiete

 Die Karte zeigt die Brandenburger Naturschutzgebiete. „Naturschutzgebiet“ ist eine Gebietsschutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In §23 BNatSchG heißt es:

(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1.   zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

2.   aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3.   wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Die in der Karte gezeigten Schutzgebiete sind dem Natur- und Artenschutz vorbehalten und damit Tabuzonen für viele Nutzungsformen. Auch Landwirtschaft und Imkerei sollten dort gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Absprache mit den lokalen Behörden stattfinden (z. B. eine Beweidung oder Wiesenmahd als Pflegevariante). Auf die Haltung von Honigbienen sollte insbesondere in Magerrasenbiotopen (wie den pontischen Steppenrasen in Ostbrandenburg) verzichtet werden.